Sachmängelhaftung oder Gebrauchtwagengarantie
Das ist der Unterschied
Gewährleistung/ Sachmangel |
Garantie
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allgemeine Haftung/ Laufzeit
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1 Jahr gesetzliche Haftung für Gebrauchtwagen. In den ersten 6 Monaten steht der Verkäufer in der Beweispflicht, in den folgenden 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer.
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Vertraglich vereinbarte Haftung des Garantiegebers. Die Laufzeit der Garantie ist variabel und kann beim Garantiegeber individuell verlängert werden.
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Ansprüche
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gegenüber dem Verkäufer/Autohändler
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gegenüber der Garantiegesellschaft |
Haftung für Mängel
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Haftung für Mängel, die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten.
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Haftung für Mängel, die nach dem Autokauf entstehen.
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Leistung/ Umfang
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Haftung für das gesamte Fahrzeug.
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Haftung für bestimmte Fahrzeugteile (Motor, Getriebe etc.) und abhängig von der Laufleistung des Wagens. |