Sachmängelhaftung oder Gebrauchtwagengarantie

Das ist der Unterschied

 

Gewährleistung/

Sachmangel

Garantie

 

allgemeine Haftung/

Laufzeit

 

 

 

 

 

 


1 Jahr gesetzliche Haftung

für Gebrauchtwagen. In den ersten 6 Monaten steht der Verkäufer in der Beweispflicht,

in den folgenden 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer.

 

Vertraglich vereinbarte Haftung des Garantiegebers. Die Laufzeit der Garantie ist variabel und kann beim Garantiegeber individuell verlängert werden.



 

 

Ansprüche

 

 

gegenüber dem Verkäufer/Autohändler

 

gegenüber der

Garantiegesellschaft


 Haftung

für Mängel


 


Haftung für Mängel, die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten.

 

Haftung für Mängel,

die nach dem Autokauf entstehen.


 

Leistung/

Umfang

 

 

 

Haftung für das gesamte Fahrzeug.

 

 

 

Haftung für bestimmte Fahrzeugteile (Motor, Getriebe etc.) und abhängig von der Laufleistung des Wagens.

Allianz Fahrzeug Garantie

Allianz Fahrzeug Garantie Allianz Fahrzeug Garantie

Gewährleistung/ Sachmangel

Merkblatt zum Ablauf bei Mängelrügen
AM1 Merkblatt.pdf
PDF-Dokument [390.0 KB]
Formular für die Schadenanzeige
AM2 Schadenanzeige.pdf
PDF-Dokument [435.6 KB]